Was machen Sie vorraussichtlich nach Beendigung der Ferienarbeit? (Schule / Ausbildung / Studium)
Für einen Ferienjob im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie dürfen diese Tätigkeit (Ferienjob) nicht berufsmäßig ausüben.
  • Bewerber, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, müssen weiter in Vollzeit zur Schule gehen oder an einer Uni/Hochschule immatrikuliert oder eingeschrieben sein.
  • Sie dürfen nach Ende der Ferienarbeit keine Ausbildung beginnen oder eine SV-pflichtige Arbeit aufnehmen.
  • Die Beschäftigung muss innerhalb eines Jahres auf maximal 70 Arbeitstage oder 3 Monate begrenzt sein. (alle Beschäftigungen eines Jahres, auch bei verschiedenen Arbeitgebern werden addiert)
Wir werden aufgrund Ihrer Angaben prüfen, ob für Sie eine kurzfristige Beschäftigung in Frage kommt.
Haben Sie bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung
Waren Sie schon einmal als Ferienarbeiter bei uns?
Wie lange möchten Sie als Ferienarbeiter/-in bei uns eingesetzt werden?
1. Zeitraum
2. Zeitraum
3. Zeitraum
Bemerkungen (z. B. besondere Faehigkeiten und Kenntnisse oder Einschraenkungen)
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